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Bordzeit

Teilnahmebedingungen

Bordzeit · Segelwoche auf dem ganzen Schiff · Saronischer Golf oder Adria

Fassung 1.2 · 10. Oktober 2026 · massgebend ist die deutsche Fassung

1. Veranstalter

Hintermann Hospitality Partners, Ruedi Hintermann, Seestrasse 37, 8806 Bäch, Schweiz. E-Mail: ruedi@hh-partners.com · Telefon: +41 76 561 86 64.

Der Veranstalter stellt Schiff, Captain, Hostess, Unterkunft an Bord und Verpflegung und trägt die Verantwortung für die Sicherheit an Bord.

2. Gegenstand der Buchung

Das ganze Schiff — ein Katamaran Lagoon 50 oder Lagoon 55 mit Abfahrt ab Athen oder Split, wie im Angebot genannt — mit Captain und Hostess für die im Angebot genannte Woche, Samstag bis Samstag. Start und Ziel sowie Treffpunkt und Zeit stehen im Angebot.

An Bord sind höchstens acht Gäste (Lagoon 50) beziehungsweise zehn Gäste (Lagoon 55). Auf dem Lagoon 50 ist eine 9. Person in der Innenkabine nur mit ausdrücklicher Bestätigung des Veranstalters möglich. Mit einer Fachperson an Bord sind auf dem Lagoon 55 höchstens acht Gäste möglich. Eine Mindestzahl an Gästen gibt es nicht.

3. Preis und Leistungen

15'900 Euro für das Schiff mit Captain und Hostess für die Woche (Lagoon 50) beziehungsweise 21'900 Euro (Lagoon 55), dazu 500 Euro je Person für Verpflegung und Getränke.

Enthalten: sieben Nächte an Bord, Captain und Hostess, Verpflegung aus der Bordküche, alle alkoholfreien Getränke, zwei Abendessen an Land, Treibstoff, Hafen- und Ankergebühren, Bettwäsche und Handtücher.

Nicht enthalten: An- und Rückreise, Transfer zwischen Flughafen und Marina, Wein und Spirituosen nach Bordkarte, Reise- und Annullationsversicherung, Ausflüge an Land sowie persönliche Auslagen. Ein Coach oder eine Fachperson an Bord kostet das im Angebot genannte Honorar und zusätzlich 500 Euro Verpflegung; die Fachperson bezieht auf dem Lagoon 50 die Innenkabine, auf dem Lagoon 55 eine Doppelkabine.

4. Reservation, Angebot und Zusage

Die Reservation über die Website ist unverbindlich und hält die Woche zehn Tage. In dieser Zeit erhalten die Buchenden ein schriftliches Angebot mit Ablauf, Belegung, Preis und den im Angebot geregelten Fristen.

Mit der elektronischen Unterschrift unter das Angebot wird die Buchung verbindlich. Flüge sind erst danach zu buchen.

5. Zahlung

Mit der Zusage wird eine Anzahlung von 50 Prozent des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag wird zu dem im Angebot genannten Termin fällig.

Gezahlt wird per Banküberweisung ohne Aufschlag. Bei Kartenzahlung kommen 2 Prozent dazu.

6. Rücktritt durch die Buchenden

Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Welche Beträge bei einem Rücktritt nach der Zusage geschuldet bleiben, steht im Angebot. Eine Annullationsversicherung wird empfohlen.

Einzelne Teilnehmende können bis drei Tage vor Abreise durch andere Personen ersetzt werden; die Angaben für die Crewliste sind dann für die neue Person nachzureichen.

7. Absage oder Änderung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann die Woche aus Sicherheitsgründen, wegen Wetter, wegen eines technischen Defekts am Schiff oder bei Ausfall des Captains absagen. In diesem Fall wird alles Bezahlte vollständig zurückerstattet.

Wird die Woche nach dem Auslaufen aus Sicherheitsgründen abgebrochen, wird der Anteil der nicht gefahrenen Tage zurückerstattet. Reisekosten und persönliche Auslagen werden nicht ersetzt.

8. Route und Ablauf

Die Route ist eine Orientierung, keine Zusage. Über Route, Häfen und Ankerplätze entscheidet täglich der Captain nach Wetter, Seegang und Sicherheit; jeden Abend findet ein Briefing für den nächsten Tag statt. Bei einer Front bleibt das Schiff im Hafen; die Vormittage der Woche finden dann an Bord oder im Hafen statt.

9. Sicherheit an Bord

Der Captain ist für Schiff und Crew verantwortlich; seine Anweisungen sind für alle an Bord verbindlich. Zu Beginn der Woche findet eine Sicherheitseinweisung statt. Nachts wird nicht gefahren. Übernehmen Gäste das Ruder oder ein Manöver, geschieht das unter Aufsicht des Captains, der verantwortlicher Schiffsführer bleibt.

10. Kabinen

Der Lagoon 50 hat vier Doppelkabinen mit eigenem Bad und eine Innenkabine für eine Person, der Lagoon 55 fünf Doppelkabinen mit eigenem Bad. Wer welche Kabine bezieht, besprechen die Gäste mit dem Captain; er hält es fest.

11. Pflichten der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden benötigen ein gültiges Reisedokument. Nach der Zusage werden Name, Geburtsdatum und eine Kopie des Reisedokuments für die vorgeschriebene Crewliste per Mail eingeholt. Ernährungseinschränkungen und Unverträglichkeiten werden mit dem Angebot angegeben, damit die Crew sie an Bord berücksichtigen kann.

Wer mitkommt, traut sich eine Woche an Bord zu und kann 20 Minuten ohne Hilfe schwimmen.

Die Bordregeln und die Anweisungen des Captains sind einzuhalten.

12. Vertraulichkeit

Was an Bord gesagt wird, bleibt an Bord. Das gilt für alle an Bord; Captain und Hostess verpflichten sich dazu schriftlich. Fotos werden nur mit Freigabe der Abgebildeten gemacht und verwendet; der Name der Firma, des Betriebs oder des Hauses wird vom Veranstalter nicht nach aussen genannt.

13. Kaution

Für das Schiff besteht eine Kaution beim Vercharterer. Ein Selbstbehalt im Schadenfall gemäss Police geht zulasten der Buchenden; der Betrag steht im Angebot.

14. Haftung

Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemässe Erbringung aller nach diesen Bedingungen gebuchten Leistungen. An- und Rückreise sind nicht Teil der Buchung; für Verspätungen oder Annullationen von Flügen haftet der Veranstalter nicht. Er haftet nicht, soweit ein Mangel auf die teilnehmende Person zurückgeht, etwa auf die Missachtung von Sicherheitsanweisungen, auf das unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnis eines Dritten, der an den gebuchten Leistungen nicht beteiligt ist, oder auf höhere Gewalt (Ziffer 16). Die Haftung für Personenschäden ist nicht beschränkt. Für andere Schäden ist sie auf den doppelten Preis der Buchung beschränkt, ausser der Schaden wurde absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Wertsachen und persönliche Gegenstände liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden, ausser der Veranstalter hat den Schaden verursacht.

15. Personendaten

Die bei der Reservation und mit dem Angebot erhobenen Daten — Name, Kontaktangaben, Firma oder Haus, Geburtsdatum, Ernährungseinschränkungen — und später die Daten des Reisedokuments werden ausschliesslich für die Organisation der Woche verwendet: Angebot, Crewliste, Verpflegung an Bord und Kommunikation mit den Teilnehmenden. Weitergegeben werden sie nur an den Vercharterer des Schiffs und die Crew. Sie werden nur so lange aufbewahrt, wie es für Organisation und Abrechnung nötig ist.

16. Höhere Gewalt

Machen Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters — extremes Wetter, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse — die Durchführung der Woche unmöglich, werden die nicht verbrauchten Beträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

17. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bäch SZ, der Sitz des Veranstalters. Zwingende Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher im Wohnsitzstaat der Teilnehmenden bleiben vorbehalten.