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Sa 28.11.–5.12.2026 · mit Sohrab Papahn

Teilnahmebedingungen

Retreat-Woche auf See · Saronischer Golf · 28. November bis 5. Dezember 2026

Fassung 1.2 · 23. Oktober 2026 · massgebend ist die deutsche Fassung

1. Veranstalter

Hintermann Hospitality Partners, Ruedi Hintermann, Seestrasse 37, 8806 Bäch, Schweiz. E-Mail: ruedi@hh-partners.com · Telefon: +41 76 561 86 64.

Der Veranstalter stellt Schiff, Captain, Hostess, Unterkunft an Bord und Vollpension und trägt die Verantwortung für die Sicherheit an Bord. Das Programm der Woche leitet der Programmpartner als Teil der beim Veranstalter gebuchten Leistungen.

2. Gegenstand der Buchung

Ein Platz an Bord eines Katamarans Saona 47 mit vier Gästekabinen, für die Woche von Samstag, 28. November 2026, bis Samstag, 5. Dezember 2026, im Saronischen Golf, Start und Ziel Marina Alimos, Athen. Die letzte Nacht verbringt das Schiff in der Marina Alimos.

Treffpunkt ist Samstag, 28. November 2026, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr im Restaurant Edem am Eingang der Marina Alimos. Die Gruppe umfasst mindestens fünf und höchstens acht Gäste. Das Programm wird auf Deutsch geführt.

3. Preis und Leistungen

2'940 Euro pro Person im Doppelkabinenplatz. Garantierte Alleinbelegung einer Kabine: 900 Euro Aufpreis, soweit eine Kabine frei ist. Die Preise gelten pro Person für die ganze Woche.

Enthalten: sieben Nächte an Bord, Vollpension an Bord, zwei Abendessen an Land, Captain und Hostess, Treibstoff, Hafen- und Ankergebühren, Bettwäsche und Handtücher, zwei Stand-up-Paddles an Bord sowie das Programm des Programmpartners über die ganze Woche.

Nicht enthalten: An- und Rückreise nach Athen, Übernachtungen vor oder nach der Woche, optionale Landausflüge, Getränke an Land ausserhalb der zwei Abendessen, Reise- und Annullationsversicherung sowie persönliche Auslagen.

4. Buchung und Zahlung

Die Anfrage erfolgt über das Formular der Wochenseite. Die Buchung wird mit dem Eingang der Anzahlung verbindlich.

Anzahlung: 50 Prozent, also 1'470 Euro (1'920 Euro mit Alleinbelegung), fällig innert drei Tagen nach der Antwort des Veranstalters.

Restzahlung: spätestens drei Tage nach der finalen Bestätigung der Gruppe an die Teilnehmenden.

Gezahlt wird per Banküberweisung in Euro. Bis zur Bestätigung der Gruppe liegen die Anzahlungen auf einem getrennten Konto und werden nicht verwendet.

5. Bestätigung der Gruppe

Stichtag ist der 18. November 2026. Sobald bis zum Stichtag mindestens fünf Anzahlungen vorliegen, wird die Woche allen Teilnehmenden schriftlich bestätigt und das Schiff fest gebucht.

Kommt die Gruppe bis zum Stichtag nicht zusammen, wird die Woche abgesagt und alles Bezahlte innert zehn Tagen vollständig und ohne Abzug zurückerstattet. Dasselbe gilt, wenn das Schiff am Stichtag nicht mehr verfügbar ist.

6. Rücktritt durch die Teilnehmenden

Bis zur schriftlichen Bestätigung der Woche, spätestens bis zum Stichtag am 18. November 2026, ist der Rücktritt jederzeit möglich; die Anzahlung wird abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 100 Euro zurückerstattet.

Ab der schriftlichen Bestätigung sind Schiff und Leistungen fest gebucht; wer danach zurücktritt, schuldet den vollen Betrag. Bis drei Tage vor Abreise können die Teilnehmenden eine Ersatzperson stellen. Übernimmt diese den Platz, wird der bezahlte Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 100 Euro zurückerstattet.

Eine Annullations- und Reiseversicherung wird empfohlen.

7. Absage oder Änderung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann die Woche aus Sicherheitsgründen, wegen Wetter, wegen eines technischen Defekts am Schiff oder bei Ausfall des Captains oder des Programmpartners absagen. In diesem Fall wird alles Bezahlte vollständig zurückerstattet.

Wird die Woche nach dem Auslaufen aus Sicherheitsgründen abgebrochen, wird der Anteil der nicht gefahrenen Tage zurückerstattet. Reisekosten und persönliche Auslagen werden nicht ersetzt.

8. Programm und Route

Die vorgeschlagene Route ist eine Orientierung, keine Zusage. Über Route, Häfen und Ankerplätze entscheidet täglich der Captain nach Wetter, Seegang und Sicherheit; jeden Abend findet ein Briefing für den nächsten Tag statt. Ende November ist im Saronischen Golf mit kühleren Abenden und einzelnen Tagen mit Wind oder Regen zu rechnen.

Es wird keine bestimmte Insel und kein bestimmtes Ziel zugesichert. Das Programm des Programmpartners — Bewegung, Yoga, Atem und Meditation — findet überwiegend an Bord statt und richtet sich nach den Bedingungen. Es ist keine ärztliche, physiotherapeutische oder osteopathische Behandlung und ersetzt keine. Übungen mit Berührung sind freiwillig; jede teilnehmende Person kann sie jederzeit ablehnen oder abbrechen. Die Teilnahme am Programm erfolgt in Eigenverantwortung; jede Person achtet auf ihre eigenen Grenzen.

9. Sicherheit an Bord

Der Captain ist für Schiff und Crew verantwortlich; seine Anweisungen sind für alle an Bord verbindlich.

Zu Beginn der Woche findet eine Sicherheitseinweisung statt. Nachts wird nicht gefahren, die Fahrzeit beträgt in der Regel höchstens sechs Stunden pro Tag. Aktivitäten im Wasser erfolgen auf eigene Verantwortung.

10. Kabinen und Einteilung

Das Schiff hat vier Gästekabinen mit Doppelbett. Paare und gemeinsam buchende Personen teilen eine Kabine. Wer mit wem eine Kabine teilt, wird am ersten Abend an Bord gemeinsam vereinbart, wobei eine Kabine nur mit einem Gast gleichen Geschlechts geteilt wird. Wer die Kabine für sich allein will, bucht die garantierte Alleinbelegung gegen 900 Euro Aufpreis.

Lässt sich eine Buchung wegen dieser Regel nicht mehr unterbringen, wird sie nicht bestätigt, und die Anzahlung wird vollständig zurückerstattet. Wer wegen der Einteilung ohne eigenen Wunsch allein in einer Kabine schläft, zahlt keinen Aufpreis.

11. Pflichten der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden benötigen ein gültiges Reisedokument. Auf der Seite «Gästeangaben» geben sie ihr Geburtsdatum und einen Notfallkontakt an. Die Kopie des Reisedokuments für die in Griechenland vorgeschriebene Crewliste wird erst nach der Bestätigung der Gruppe per Mail eingeholt.

Ernährungseinschränkungen und Unverträglichkeiten werden auf der Seite «Gästeangaben» angegeben, damit die Crew sie an Bord berücksichtigen kann. Die Teilnehmenden bestätigen, dass ihr Gesundheitszustand eine Woche an Bord und die Teilnahme an Bewegung, Yoga und Atemübungen zulässt und dass sie schwimmen können. Gesundheitliche Punkte, die für das Programm wichtig sind — etwa Verletzungen, Operationen, Schmerzen des Bewegungsapparats, eine Schwangerschaft, eine Erkrankung von Herz, Kreislauf oder Atemwegen oder eine laufende Behandlung —, melden sie im Formular mit Ja; der Programmpartner bespricht sie innert drei Tagen vertraulich mit ihnen. Lässt sich die Teilnahme danach nicht verantworten, wird die Buchung aufgelöst und alles Bezahlte vollständig zurückerstattet.

Eine Reiseversicherung wird dringend empfohlen. Die Bordregeln und die Anweisungen des Captains sind einzuhalten.

12. Haftung

Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemässe Erbringung aller nach diesen Bedingungen gebuchten Leistungen, einschliesslich des Programms des Programmpartners. An- und Rückreise nach Athen sind nicht Teil der Buchung; für Verspätungen oder Annullationen von Flügen haftet der Veranstalter nicht. Er haftet nicht, soweit ein Mangel auf die teilnehmende Person zurückgeht, etwa auf die Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder verschwiegene gesundheitliche Punkte, auf das unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnis eines Dritten, der an den gebuchten Leistungen nicht beteiligt ist, oder auf höhere Gewalt (Ziffer 14). Die Haftung für Personenschäden ist nicht beschränkt. Für andere Schäden ist sie auf den doppelten Preis der Buchung beschränkt, ausser der Schaden wurde absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Wertsachen und persönliche Gegenstände liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden, ausser der Veranstalter hat den Schaden verursacht.

13. Personendaten

Die in der Anfrage und auf der Seite «Gästeangaben» erhobenen Daten — Name, Kontaktangaben, Geburtsdatum, Notfallkontakt, Ernährungseinschränkungen und Unverträglichkeiten — und später die Daten des Reisedokuments werden ausschliesslich für die Organisation der Woche verwendet: Crewliste, Verpflegung an Bord, Vorbereitung des Programms und Kommunikation mit den Teilnehmenden.

Die Angabe, ob gesundheitliche Punkte zu besprechen sind, wird nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der teilnehmenden Person bearbeitet und nur an den Programmpartner weitergegeben; der Captain erfährt davon nur, was für die Sicherheit an Bord nötig ist. Die übrigen Daten gehen nur an den Vercharterer des Schiffs, die Crew, für die Crewliste an die Hafenbehörde sowie Name und Kontaktangaben an den Programmpartner. Alle Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für Organisation und Abrechnung nötig ist.

14. Höhere Gewalt

Machen Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters — extremes Wetter, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse — die Durchführung der Woche unmöglich, werden die nicht verbrauchten Beträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

15. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bäch SZ, der Sitz des Veranstalters. Zwingende Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher im Wohnsitzstaat der Teilnehmenden bleiben vorbehalten.